1. Die Anmeldung wird wirksam durch die Unterschrift beider Seiten unter den Vertrag beim Verein für Umwelt- und Erlebnispädagogik und schließt die Anerkennung der vorliegenden Vertragsbedingungen ein. Der für die Schulklasse oder Jugendgruppe Unterzeichnende unterzeichnet auch für alle in dem Vertrag aufgeführten TeilnehmerInnen (TeilnehmerInnenzahl), für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für die eigenen Verpflichtungen einsteht. 2. Der Rücktritt von einer Klassenfahrt oder Jugendfreizeit ist jederzeit möglich und kann nur durch schriftliche Erklärung uns gegenüber erfolgen. Wird durch Stornierungen nicht die MindestteilnehmerInnenzahl von laut Vertrag 25 Personen unterschritten, verzichten wir auf Stornokosten. Tritt eine Gruppe ganz zurück oder fällt die TeilnehmerInnenzahl unter 25 Personen, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Rücktretende hat jedoch eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Hierfür gelten folgende pauschale Rücktrittsgebühren für jede an 25 TeilnehmerInnen fehlende Person: 20-17 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% des Preises 16-13 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20% des Preises 12-9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30% des Preises 8-5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Preises 4-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80% des Preises und weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 85% des Veranstaltungspreises Nach Antritt der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden. Es gilt das Eingangsdatum der Abmeldung. Abweichungen von dieser Regel sind nur nach schriftlicher Absprache mit uns möglich. Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bei grob ungebührlichem Verhalten von TeilnehmerInnen, welches dem Ansehen des Vereins für Umwelt- und Erlebnispädagogik schadet. 3. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reisevertrages. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung wesentlich verändern, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Veranstaltungspreis erstattet. Wir haften für die ordnungsgemäße Erbringung der in dem Vertrag aufgeführten Leistungen. Unsere Haftung wird, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit den vermittelten Fremdleistungen eintreten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Baden und natursportliche Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr. Natursportveranstaltungen können mit erhöhten Risiken verbunden sein. 4. Die Gruppe ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihr Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Mängel oder Störungen sind entweder unseren Leistungspartnern oder TeamerInnen vor Ort oder unserem Büro telefonisch sofort mitzuteilen. Kommt eine Gruppe durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihr Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 5. Die geliehenen Ausrüstungsgegenstände sind zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem Zustand abzugeben. Bei selbstverschuldeten Schäden oder dem Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen trägt der Vertragspartner die volle Verantwortung und die daraus entstehenden Kosten. Selbstverständlich respektiert die Gruppe die von unseren TeamerInnen deutlich gemachten Regeln zum Schutz der Natur. Sofern der Transport der Boote in Anspruch genommen wird, besteht eine Verpflichtung zum Mithelfen beim Auf- und Abladen. Die Benutzung der Ausrüstungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
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